AGB/Datenschutzerklärung:
AGB's
1. Allgemeines:
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in ordnungsgemäßem Zustand (mängelfrei und ver kehrssicher) übernommen hat.
Der Mieter bestätigt, dass er bzw. sein Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis für die Benutzung des angemieteten Anhän gers im Straßenverkehr besitzen.
2. Pflichten des Mieters:
Bei Übernahme des Anhängers sind Personalausweis oder Reisepass sowie Führer- und Fahrzeugschein vorzulegen.
Er ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten.
Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängerlast/Stützlast seines Fahrzeuges alleine verantwortlich, wobei die maximale Zuladung des Anhängers nicht überschritten werden darf.
Es darf kein Gefahrengut transportiert werden.
Planenanhänger dürfen ausschließlich geschlossen benutzt werden, um ein "Kaputtflattern" der Plane und das Vibrieren des Gestelles zu vermeiden.
Die Fahrweise muss der jeweiligen Wetterlage angepasst werden!
Der Mieter hat grundsätzlich vor jedem Fahrantritt den Anhänger auf Verkehrssicherheit zu prüfen; ggfs. auf Schnee und Eisschollen zu kontrollieren und zu entfernen. Sollte ein Mangel vorliegen, untersagen wir ausdrücklich die Weiterfahrt.
Vor Fahrantritt ist dringend eine Bremsprobe durchzuführen, eine weitere, wenn der Anhänger beladen ist. Schlägt der Anhänger auf, ist eine Weiterfahrt untersagt! Der Vermieter ist umgehend zu informieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Bei Benutzung der Seilwinde muss aus Sicherheitsgründen eine 2. Person bremsbereit im zu verladenden Fahrzeug sitzen.
3. 100 km/h: Für Anhänger gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Fahrer des Gespanns verpflichtet ist, selbst Informationen über die Voraussetzungen für die Erlaubnis einer Geschwindigkeit von 100 km/h einzuholen und für sich zu überprüfen. Informationen erteilt u.a. das Straßenverkehrsamt.
4. Mietdauer und Rückgabe:
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag wieder zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Bei 3 Tagen Rückgabeverzug erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung.
5. Auftreten von Schäden / Umfang der Haftung des Mieters:
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur umgehend telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger oder Diebstahl in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen Schaden; ebenso für evtl. anfallende Abschleppkosten und Sachverständigengebühren.
Im Falle eines selbst verschuldeten Haftschadens an Dritten trägt der Mieter eine Beteiligung von bis zu 500,00 €, unabhängig von einer Vollkaskoversicherung.
Der Mieter des Anhängers verpflichtet sich, keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Vermieter zu stellen.
Bei anfallenden Reparaturkosten (Panne, Unfall) werden lediglich Materialkosten, die vergleichbar sind mit unseren Einkaufspreisen, übernommen.
Anhänger müssen grundsätzlich auf Kosten des Mieters zurückgeführt werden (sowohl bei Pannen als auch bei unverschuldetem Unfall). Anfallende Abschleppkosten, Standgebühren, Gutachten und Anwaltskosten sind ausschließlich vom Mieter zu tragen.
6. Fahrten ins Ausland:
Diese müssen vorab grundsätzlich mit dem Vermieter abgestimmt werden. Der Kunde muss je eine Kopie vom Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges, vom Personalausweis/Reisepass sowie vom Führerschein hinterlegen.
7. Zahlungsmodalitäten:
Der Mietpreis ist grundsätzlich im Voraus fällig. Reservierungen müssen grundsätzlich zu 100% vorausbezahlt werden; bei Stornierung wird eine Rückerstattung von max. 50% gewährt.
Der Tagesmietpreis bezieht sich auf max. 24 Stunden ab Reservierungszeitpunkt! Der Wochenpreis beinhaltet max. 7 Tage! Sonn- und Feiertage werden durchgerechnet!
Für Reservierung und Abholung an Sonn- und Feiertagen werden pauschal 5,00€ berechnet (Notdienstzuschlag).
Die Kosten für Fahrerermittlung werden bei Vergehen (Ordnungswidrigkeit oder Sonstiges) mit mind. 10,00 € berechnet
(aufwandsabhängig).
8. Gerichtsstand für Gewerbetreibende ist Düren.
9. Datenschutz
9.1. Anhängerverleih Freunek verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, insbesondere des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (TDG), des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2. Anhängerverleih Freunek verwendet diese Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung des Kunden und gibt diese ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung nicht an Dritte weiter.
9.3. Der Kunde kann jederzeit kostenlos Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten verlangen, indem er dem Anhängerverleih Freunek sein Verlangen per Post zusendet.
Einverständniserklärung:
Hiermit gebe ich ausdrücklich mein Einverständnis, dass mir beim An- und Abkoppeln des Anhängers geholfen werden kann. Diese Hilfe ist als Gefälligkeit anzusehen. Für eventuelle Schäden, die dabei versehentlich an Ihrem Zugfahrzeug entstehen könnten, übernehmen wir keine Haftung. Die Hilfe entbindet Sie auch nicht von der Kontrollpflicht, dass der Anhänger richtig angekoppelt ist. Bei Nichteinverständnis diesen Passus bitte streichen.
Hinweise:
- Die Fahrweise muss der jeweiligen Wetterlage angepasst werden!!!
- Planenanhänger sind blickdicht, aber nicht wasserdicht!!!
- Verzurrmaterial wir kostenlos, aber ohne jegliche Haftung zur Verfügung gestellt.
Impressum:
Inh. Andreas Freunek; Amtsgericht Düren; Steuernummer: 20750611846